Eine Ernährungsberatung kann helfen, gesundheitliche Probleme zu vermeiden oder bestehende Erkrankungen zu verbessern. Doch viele schrecken vor den Kosten zurück. Die gute Nachricht: In vielen Fällen unterstützt die gesetzliche Krankenkasse die Ernährungsberatung finanziell. Auch ohne Überweisung vom Arzt.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen
Was die Kassen übernehmen müssen steht im Sozialgesetzbuch.
Präventionskurse nach § 20 SGB V
Schon bevor man eine ernährungsbedingte Krankheit hat, bekommt man von den Krankenkassen Zuschüsse – als Prävention. Zum Beispiel Ernährungskurse, die auf eine gesunde Lebensweise abzielen.
Die Krankenkasse zahlt:
- die Kosten für solche zertifizierten Präventionskurse werden von den Krankenkassen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.
- Wichtig ist, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert ist.
- Die Erstattung liegt meist zwischen 75 und 100 % der Kursgebühr.
- Viele Kassen zahlen bis zu 300€ pro Kurs.
- Zertifizierte Kurse findet man auf den Websites der Krankenkassen.
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, beispielsweise bei Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder einer Nahrungsmittelunverträglichkeit, kann eine individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V in Anspruch genommen werden.
- Hierfür benötigt man eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (eine Art Rezept für die Ernährungsberatung).
- Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse gestellt.
- Die meisten Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der Kosten (oft bis zu 85 %), wenn die Beratung durch einen zertifizierten Ernährungsberater erfolgt.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Bedarf klären: Falls ihr eine Ernährungstherapie benötigt, klärt mit eurer/eurem Arzt*in, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
- Bescheinigung einholen: Lasst euch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
- Passenden Ernährungsberater finden: Achte darauf, dass dieser eine Zertifizierung hat (z. B. DGE, VDD, VDOE oder QUETHEB).
- Kostenvoranschlag einholen: Der/die Ernährungsberater*in kann euch ein Angebot über die voraussichtlichen Kosten geben.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen: Reicte die Unterlagen ein und warte auf die Genehmigung.
- Beratung beginnen: Nach der Genehmigung könnt ihr mit der Ernährungsberatung starten. Oft erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse oder ihr bekommt die Kosten nachträglich erstattet.
Online-Ernährungskurse: Werden diese erstattet?
Viele Krankenkassen bieten mittlerweile auch Zuschüsse für Online-Ernährungskurse an. Die Voraussetzungen sind hier ähnlich:
- Der Kurs muss von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.
- Du musst eine Mindestteilnahme nachweisen (z. B. 80 % der Sitzungen absolvieren).
- Nach erfolgreicher Teilnahme kannst du die Rechnung und die Teilnahmebestätigung bei deiner Krankenkasse einreichen.
- Die Rückerstattung erfolgt dann direkt auf dein Konto.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Kostenübernahme für Online-Ernährungskurse
- Bucht einen Kurs. Gerne meinen oder einen anderen. Ihr findet viele Kurse auf den Webseiten der Krankenkassen. Ihr geht dann zunächst in Vorleistung. Speichert unbedingt die Rechnung ab.
- Absolviert dann den Kurs.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Ernährungskurses bekommt ihr einen Nachweis.
- Reicht den Nachweis mit der Rechnung bei eurer Krankenkasse ein. Das geht meist online oder per App.
- Innerhalb weniger Tage erhaltet ihr euren Zuschuss. Meist zwischen 75€ und 100€.
Der Zuschuss reicht oft die Kosten des Kurses zu begleichen. Mein Online-Ernährungskurs ist für die meisten gesetzlich Versicherten damit kostenlos.
Falls ihr weitere Fragen habt oder Hilfe braucht, schreibt gerne einen Kommentar, E-Mail oder bucht ein kostenloses Erstgespräch.