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Ernährungsberatung: das bezahlt die Krankenkasse

Eine Ernährungsberatung kann helfen, gesundheitliche Probleme zu vermeiden oder bestehende Erkrankungen zu verbessern. Doch viele schrecken vor den Kosten zurück. Die gute Nachricht: In vielen Fällen unterstützt die gesetzliche Krankenkasse die Ernährungsberatung finanziell. Auch ohne Überweisung vom Arzt.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen

Was die Kassen übernehmen müssen steht im Sozialgesetzbuch.

Präventionskurse nach § 20 SGB V

Schon bevor man eine ernährungsbedingte Krankheit hat, bekommt man von den Krankenkassen Zuschüsse – als Prävention. Zum Beispiel Ernährungskurse, die auf eine gesunde Lebensweise abzielen.

Die Krankenkasse zahlt:

  • die Kosten für solche zertifizierten Präventionskurse werden von den Krankenkassen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.
  • Wichtig ist, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert ist.
  • Die Erstattung liegt meist zwischen 75 und 100 % der Kursgebühr.
  • Viele Kassen zahlen bis zu 300€ pro Kurs.
  • Zertifizierte Kurse findet man auf den Websites der Krankenkassen.

Ernährungstherapie nach § 43 SGB V

Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, beispielsweise bei Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder einer Nahrungsmittelunverträglichkeit, kann eine individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V in Anspruch genommen werden.

  • Hierfür benötigt man eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (eine Art Rezept für die Ernährungsberatung).
  • Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse gestellt.
  • Die meisten Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der Kosten (oft bis zu 85 %), wenn die Beratung durch einen zertifizierten Ernährungsberater erfolgt.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

  1. Bedarf klären: Falls ihr eine Ernährungstherapie benötigt, klärt mit eurer/eurem Arzt*in, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
  2. Bescheinigung einholen: Lasst euch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
  3. Passenden Ernährungsberater finden: Achte darauf, dass dieser eine Zertifizierung hat (z. B. DGE, VDD, VDOE oder QUETHEB).
  4. Kostenvoranschlag einholen: Der/die Ernährungsberater*in kann euch ein Angebot über die voraussichtlichen Kosten geben.
  5. Antrag bei der Krankenkasse stellen: Reicte die Unterlagen ein und warte auf die Genehmigung.
  6. Beratung beginnen: Nach der Genehmigung könnt ihr mit der Ernährungsberatung starten. Oft erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse oder ihr bekommt die Kosten nachträglich erstattet.

Online-Ernährungskurse: Werden diese erstattet?

Viele Krankenkassen bieten mittlerweile auch Zuschüsse für Online-Ernährungskurse an. Die Voraussetzungen sind hier ähnlich:

  • Der Kurs muss von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.
  • Du musst eine Mindestteilnahme nachweisen (z. B. 80 % der Sitzungen absolvieren).
  • Nach erfolgreicher Teilnahme kannst du die Rechnung und die Teilnahmebestätigung bei deiner Krankenkasse einreichen.
  • Die Rückerstattung erfolgt dann direkt auf dein Konto.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Kostenübernahme für Online-Ernährungskurse

  1. Bucht einen Kurs. Gerne meinen oder einen anderen. Ihr findet viele Kurse auf den Webseiten der Krankenkassen. Ihr geht dann zunächst in Vorleistung. Speichert unbedingt die Rechnung ab.
  2. Absolviert dann den Kurs.
  3. Nach erfolgreichem Abschluss des Ernährungskurses bekommt ihr einen Nachweis.
  4. Reicht den Nachweis mit der Rechnung bei eurer Krankenkasse ein. Das geht meist online oder per App.
  5. Innerhalb weniger Tage erhaltet ihr euren Zuschuss. Meist zwischen 75€ und 100€.

Der Zuschuss reicht oft die Kosten des Kurses zu begleichen. Mein Online-Ernährungskurs ist für die meisten gesetzlich Versicherten damit kostenlos.

Online-Ernährungskurs

Falls ihr weitere Fragen habt oder Hilfe braucht, schreibt gerne einen Kommentar, E-Mail oder bucht ein kostenloses Erstgespräch.

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